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Lehrgänge und Kurse

KKS - Fachmodul 1 (Nr.: 2026-0036)

Modulreihe I/2026
Status
zahlreiche freie Plätze vorhanden
Zielgruppe

DLRG Mitglieder (zum Ersterwerb), Erzieherinnen und Erzieher (zum Ersterwerb), Lehrscheininhaber (zur Lizenzverlängerung), Ausbilder Schwimmen (zur Lizenzverlängerung), KKS-Lizenzinhaber (zur Lizenzverlängerung) - Anerkennung mit 15 LE zur Lizenzverlängerung

Voraussetzungen
(einzureichen bis 20.02.2026)
  • Mindestalter 17 Jahre zu Beginn der Veranstaltung
  • Einverständniserklärung bei minderjährigen Teilnehmenden
  • Ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung oder Selbsterklärung zum Gesundheitszustand gemäß der jeweiligen Prüfungsordnung
  • DLRG-Mitglieder: mind. DRSA Bronze (besser: DRSA Silber), nicht älter als 2 Jahre, Nachweis im KKS-Fachmodul 3
  • ErzieherInnen: mind. Nachweis der vereinfachten Rettungsfähigkeit / Empfehlung: DRSA Bronze oder DRSA Silber (jeweils nicht älter als 2 Jahre) - Nachweis im KKS-Fachmodul 3
  • EH-Kurs (9 LE, nach BAGEH, nicht älter als 2 Jahre, Nachweis im KKS-Fachmodul 3)
  • Personalbogen mit der Befürwortung des Arbeitgebers (ÖD), DLRG-Gliederung, Vereinsvorstandes etc.
Inhalt

- Didaktik und Methodik der Basisausbildung im Schwimmen
- Psycho-soziale Aspekte und biologisch-physikalische Grundlagen für das Schwimmen
- Entwicklung und Bewegungslernen von Kindern
- von den koordinativen Fähigkeiten zu den Bewegungsfertigkeiten im Wasser
- motorische Lernziele und Inhalte von der WG, WB, WS
- Hilfsmitteleinsatz
- Einführung in die Schwimmtechniken

Ziele

Erwerb der KKS-Lizenz (Lehrgang 2 / 4)

Veranstalter
LV Rheinland-Pfalz
Verwalter
DLRG LV RLP, Referat KKS (Kontakt)
Leitung
Claudia Duckwitz
Referierende
Anja Geisel, Doris Keller, Dr. Hellmut Schreiber
Veranstaltungsort
Hotel Pistono, Hauptstr. 30, 56332 Dieblich
Termin
20.02. bis 21.02.26 (ganztägig) - DLRG-Bildungszentrum Rheinland-Pfalz: 56332 Lehmen, Bergstraße 18

Meldeschluss
25.01.2026 23:59
Teilnehmerzahl
Minimal: 8
Maximal: 16
Teilnehmerkreis
DLRG Mitglieder und Nicht-DLRG-Mitglieder sind teilnahmeberechtigt
Gebühren
  • 175,00 € für Lehrgangsgebühren, Unterkunft (im DZ) und Verpflegung (Eine Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, die mit den Lehrgangsgebühren abgegolten sind, führt nicht zur (Rück-)Erstattung von Lehrgangsgebühren, auch nicht teilweise.Bitte beachten: Bei Abmeldung vom Lehrgang nach Anmeldeschluss fallen Kosten an)
  • 20,00 € für Einzelzimmer (wenn gewünscht und verfügbar)
Mitzubringen sind

Schwimmsachen und Schreibutensilien

Verpflegung
Verpflegung ist vorgesehen
Unterbringung
Unterbringung ist vorgesehen
Sonstiges

Den DLRG-Mitgliedern gibt die KKS-Lizenz die Möglichkeit, im Anfängerschwimmbereich, sowohl bei Kindern und Jugendlichen als auch bei Erwachsenen, tätig zu sein und ist eine sinnvolle Ergänzung zum Lehrschein der DLRG.
In diesem Fachmodul können die Teilnehmer /Teilnehmerinnen weitere Kenntnisse fürs Anfängerschwimmen, sowie im praktischen Teil, Impulse für die spielerische Wassergewöhnung, insbesondere auch durch Bewegungsgeschichten, erwerben.
Die aktive Teilnahme an der praktischen Wasserarbeit ist Voraussetzung für die Erlangung der entsprechenden Lerneinheiten, d. h. praktische Lerneinheiten, an denen nicht aktiv teilgenommen wurde, werden nicht bescheinigt.
Sollte dieses Modul zur Lizenzverlängerung genutzt werden, ist die Teilnahme freitags und samstags jeweils bis zum Unterrichtsende notwendig.
Die genauen Lehrgangszeiten werden den Lehrgangsteilnehmern mit dem Lehrgangsplan bekannt gegeben. Als grobe Zeitplanung gilt: Der Lehrgang beginnt freitags am Vormittag und endet am Samstag am späten Nachmittag.

Der Schwerpunkt der Ausbildung liegt an diesem Wochenende auf der Ausbildung der Grundfertigkeiten. Demzufolge ist dieses Modul insbesondere für die Zielgruppe der Erzieher:innen zur Verlängerung geeignet.

In Abänderung der Teilnahmebedingungen gelten folgende Stornokostenregelungen:

  • Stornierung bis zum Meldeschluss: kostenfrei,
  • Stornierung bis zum 14. Tag (inklusive) nach Meldeschluss: 50 % der gesamten Lehrgangskosten,
  • Stornierung ab dem 15. Tag nach Meldeschluss: 100 % der Lehrgangskosten.

Bei kurzfristiger Lehrgangsabsage durch den Teilnehmer kann eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt werden.Nach einer Einzelfallprüfung können die Lehrgangsgebühren ggf. erlassen werden.

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