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Das Bootsattest

entspricht einer „Zulassungsbescheinigung“ und gehört zwingend in jedes Motorrettungsboot.

„Änderungen“ am Boot, am Motor oder der Funkausrüstung sind der Außenstelle Bootswesen (über den LV) unverzüglich  anzuzeigen!

Abmeldungen“ (z. B. Verkauf des Bootes) werden dem LV - Referat Bootswesen - formlos (Brief oder eMail) angezeigt.

Das Formular Bootsattest kann im Downloadbereich des Bundesverbandes herunter geladen werden.
Das ausgefüllte Formular "Bootsattest" ist dem Landesverband (boot@rlp.dlrg.de) in digitaler Form zu übermitteln!

 

 

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