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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. findest du hier .
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Die Bootsführer der DLRG werden mit ihren Booten und Mannschaften zur Überwachung von Badenden und Wassersport-treibenden eingesetzt.
Dafür benötigen sie Einsatzmittel - u. a. Motorrettungsboote (MRB)
MRB der DLRG
Den qualifizierten Führer eines MRB nennt man Bootsführer. Der Bootsführer ist für die Einsatzfähigkeit und die Einsatzbereitschaft des ihm anvertrauten MRB verantwortlich. Er wird unterstützt durch die Bootsgasten.
Die Besatzung eines MRB besteht aus dem Bootsführer und mindestens einem Bootsgast.
Bootsführer ist
Bootsgast (je nach Einsatzart 1-2) ist
Wer ordnet den Einsatz eines MRB an?
Der Leiter Einsatz (Delegation auf den Wachdienstleiter o. ä. Funktionsträger möglich) der das MRB betreibenden Gliederung ordnet den Einsatz an und trägt Verantwortung
Haftpflicht / Versicherungsschutz
Der Bootsführer haftet für grobfahrlässig verursachte Schäden an Personen und Sachen (Verschuldenshaftung).
Die Gliederung haftet als „Halter“ für den "Einsatz" des von ihr eingesetzten MRB (Gefährdungshaftung).
Die Bootsführer sind versichert im Rahmen ihrer Mitgliedschaft in der DLRG.
Vorhandene MRB (Bestand) sind versichert aufgrund der (Vor-) Jahresmeldung im Statistischen Jahresbericht. Neu in Dienst gestellte MRB gelten im Rahmen der vertraglichen Vorsorgeversicherung als versichert. Die Bootshaftpflichtversicherung ist kostenpflichtig (Umlageverfahren mit der DLRG-Materialrechnung).
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